Aktenzeichen 2 StR 228/14

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RCN2DQVBDEMXVDRB42

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.06.2015

Strafverfahren: Ablehnung einer beisitzenden Richterin einer Jugendkammer wegen Befangenheitsbesorgnis bei privater Nutzung eines Mobiltelefons während der Beweisaufnahme

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