Aktenzeichen VII ZR 95/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:010617UVIIZR95.16.0
RCN:
RCN2DN64BG9DSRUUSY

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.06.2017

Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit seiners Honorars

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