Aktenzeichen 1 StR 119/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:090822B1STR119.22.0
RCN:
RCN2DFFE46JAT8SPHJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.08.2022

Revision im Strafverfahren: Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme gegenüber der Staatsanwaltschaft

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