Art 28 Abs 1 GG bewirkt umfassende Sperrwirkung für Verfassungsbeschwerden gegen Wahlprüfungsentscheidungen der Länder - hier: erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Urteil des VerfGH Berlin vom 16.11.2022 (154/21 ua) - gesonderte Übermittlung der Begründung (§ 32 Abs 5 S 2 BVerfGG) - Unzulässigkeit des Antrags in der Hauptsache
ÖffnenAblehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Urteil des VerfGH Berlin vom 16.11.2022 (154/21 ua) - Vorabmitteilung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG, Begründung wird nachgereicht
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