Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Verfahrensdauer von Ausgangsverfahren einer Vielzahl gleichgelagerter Verfahren: Einstweilige Zurückstellung der Verfahren in Ansehung eines Pilotverfahrens; immaterieller Nachteil einer Partei wegen Zurückstellung der Verfahren
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