Markenbeschwerdeverfahren – "appix/APPIT (Unionsmarke)" – Einrede mangelnder Benutzung – zum Beginn der Benutzungsschonfrist - kein Ablauf der Benutzungsschonfrist – zur Kennzeichnungskraft – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und -identität – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr
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