Frist für die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung über eine nicht mehr laufende Geldleistung bei Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes des Auffindens einer Urkunde und zumindest grob fahrlässigen Falschangaben und/oder grob fahrlässiger Unkenntnis - Beachtung eines Verstoßes gegen die Fristenregelungen im Zugunstenverfahren - Korrektur von Verwaltungsakten gegenüber Erben
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