Aktenzeichen 1 StR 188/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:080617B1STR188.17.0
RCN:
RCN25W8U2UJ9UF7MBR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.06.2017

Bewaffnete unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Erfüllung des Qualifikationstatbestands bei Mitsichführen eines Klappmessers

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