Aktenzeichen X ARZ 507/12

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RCN:
RCN25RWPPR8JNKGLFL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.02.2013

Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: Bindungswirkung trotz Ankündigung der Nichterhebung einer Zuständigkeitsrüge durch den Beklagten

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