Aktenzeichen XI ZR 451/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:240919UXIZR451.17.0
RCN:
RCN2432H5K6738NUWH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.09.2019

Berufungseinlegungs- bzw. Berufungsbegründungsschriftsatz: Unterschrift des Prozessbevollmächtigten mit dem Zusatz "i.V." und eine weitere Unterschrift einer nicht postulationsfähigen Rechtsanwaltsfachangestellten ebenfalls mit dem Zusatz "i.V."

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Verfahrensgang

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Az. XI ZR 451/17
Bundesgerichtshof, XI ZR 451/17, 24.09.2019.
Az. 14 U 104/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 14 U 104/16, 14.06.2017.
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