Aktenzeichen I ZR 144/09

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RCN23ZGY5KGNTXG6RG

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.12.2011

Anwendung ausländischer Rechtsnormen: Umfang der Pflicht zur amtswegigen Ermittlung ausländischen Rechts in einem Schadensersatzverfahren gegen einen taiwanesischen Frachtführer und einen deutschen Unterfrachtführer

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 144/09
Bundesgerichtshof, I ZR 144/09, 21.12.2011.
Az. 18 U 71/05
Oberlandesgericht Köln, 18 U 71/05, 08.11.2007.
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