Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Grundrechtsverletzung durch Ausschluss bestimmter, auf ehemaligen Ackerflächen errichteter Photovoltaikanlagen von der Förderung gem §§ 32, 33 EEG 2009 - keine unzulässige Rückwirkung bei ungesicherter Vertrauenslage - hier: Erfordernis eines Bebauungsplanes auch nach bisheriger Rechtslage <§ 32 Abs 3 Nr 3 EEG 2009 idF vom 25.10.2008>, ungesicherte Situation bei ausstehendem Bebauungsplanbeschluss
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