Aktenzeichen 1 BvQ 28/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:qk20100923.1bvq002810
RCN:
RCN2252XGBYUPPW588

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 23.09.2010

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Grundrechtsverletzung durch Ausschluss bestimmter, auf ehemaligen Ackerflächen errichteter Photovoltaikanlagen von der Förderung gem §§ 32, 33 EEG 2009 - keine unzulässige Rückwirkung bei ungesicherter Vertrauenslage - hier: Erfordernis eines Bebauungsplanes auch nach bisheriger Rechtslage <§ 32 Abs 3 Nr 3 EEG 2009 idF vom 25.10.2008>, ungesicherte Situation bei ausstehendem Bebauungsplanbeschluss

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