Bundesgerichtshof
Gehörsverletzung des Berufungsgerichts: Unterbliebene Berücksichtigung erstinstanzlich geänderten Vortrags
Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht
Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht
Mündliche Verhandlung (Zivilprozessordnung)
ZPOBlog
14. November 2018