Bundesverfassungsgericht
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO - Verfassungsbeschwerde teilweise mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig
Bundesverfassungsgericht
Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör begründet Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, soweit gesetzlich vorgesehen - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren trotz Antrags gem § 495a S 2 ZPO
Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren
Mündliche Verhandlung (Zivilprozessordnung)
Zurückweisung verspäteten Vorbringens
Verfahren bis zum Urteil (Zivilprozessordnung)
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Urteil (Zivilprozessordnung)
Verfahren nach billigem Ermessen
Verfahren vor den Amtsgerichten (Zivilprozessordnung)
ZPOBlog
28. August 2018