VERFAHREN NACH BILLIGEM ERMESSEN

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Rechtsprechung zum Thema "VERFAHREN NACH BILLIGEM ERMESSEN"

RCN4GV72WTR2QBVH6S

1 BvR 1040/17

Bundesverfassungsgericht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO - Verfassungsbeschwerde teilweise mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig


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RCNCCQFFFGX4LJNC6A

1 BvR 367/15

Bundesverfassungsgericht

Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör begründet Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, soweit gesetzlich vorgesehen - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren trotz Antrags gem § 495a S 2 ZPO


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Paragrafen zum Thema "VERFAHREN NACH BILLIGEM ERMESSEN"

GG

Art. 103 GG

Die Rechtsprechung (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)


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ZPO

§ 128 ZPO

Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren

Mündliche Verhandlung (Zivilprozessordnung)


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ZPO

§ 296 ZPO

Zurückweisung verspäteten Vorbringens

Verfahren bis zum Urteil (Zivilprozessordnung)


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ZPO

§ 321a ZPO

Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Urteil (Zivilprozessordnung)


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ZPO

§ 495a ZPO

Verfahren nach billigem Ermessen

Verfahren vor den Amtsgerichten (Zivilprozessordnung)


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Artikel zum Thema "VERFAHREN NACH BILLIGEM ERMESSEN"

ZPOBlog

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BVerfG: § 495a Satz 2 ZPO ist zwingendes Recht. (Wirklich!)

28. August 2018


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