Bundesgerichtshof
Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als Streitgenossen bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen eines Sachmangels und unerlaubter Handlung
OLG Nürnberg
Keine Streitgenossenschaft bei fehlender tatsächlicher und rechtlich enger Verknüpfung
Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
Gerichtsstand (Zivilprozessordnung)
Streitgenossenschaft bei Gleichartigkeit der Ansprüche
Streitgenossenschaft (Zivilprozessordnung)
ZPOBlog
12. Juni 2018