Bundesverfassungsgericht
Zum Selbstverteidigungsrecht gem Art 51 UN-Charta (juris: UNCh) gegenüber territorial verfestigten nichtstaatlichen Akteuren - hier: Verwerfung eines Antrags im Organstreitverfahren mangels Darlegung der Antragsbefugnis - keine Verletzung von Gesetzgebungsrechten des Bundestags infolge eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr im Antiterrorkampf gegen den IS
Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung
Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen (Gewerbeordnung)
Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung (Grundgesetz für die …