LG Saarbrücken
EuGH-Vorlage zur Auslegung von Art. 82 DSGVO. Zur Frage der Erheblichkeit der Beeinträchtigung im immateriellen Schadensersatz und zur Bemesseung seiner Höhe.
LG München I
Schadensersatz, Streitwert, Beweislast, Schaden, Feststellungsinteresse, Daten, Aufhebung, Dienstleistung, Sicherheitsleistung, Zahlung, Anlage, Dritter, betrug, Klage, Kosten des Rechtsstreits, personenbezogene Daten, Darlegungs und Beweislast
LG München I
Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1DSGVO wegen Datendiebstahls bei der Verantwortlichen; Verschulden der Verantwortlichen durch unterlassenes Auswechseln von Zugangsdaten nach Betreiberwechsel.
OLG Frankfurt
Unterlassungsanspruch aus Art. 17 DSGVO - keine Notwendigkeit der Anwendung der §§ 823, 1004 BGB analog.
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Allgemeine Pflichten (Datenschutz-Grundverordnung)
Sicherheit der Verarbeitung
Sicherheit personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung)
Haftung und Recht auf Schadenersatz
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen (Datenschutz-Grundverordnung)
Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen (Datenschutz-Grundverordnung)
RechtDigital
22. Dezember 2021
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22. Dezember 2021