Bundesgerichtshof
Gefährliche Körperverletzung: Ausschluss der Rechtfertigung durch Einwilligung bei tätlichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen; Verstoß gegen die guten Sitten trotz fehlender konkreter Lebensgefahr
Bildung krimineller Vereinigungen
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Strafgesetzbuch)
Bildung terroristischer Vereinigungen
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Strafgesetzbuch)
Einwilligung
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Strafgesetzbuch)