Bundesgerichtshof
Wettbewerbsverstoß der öffentlichen Hand: Staatlicher Defizitausgleich zur Aufrechterhaltung des Betriebs eines öffentlichen Krankenhauses; Aufnahme in den Krankenhausplan; Freistellung staatlicher Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen von der Notifizierungspflicht - Kreiskliniken Calw
(ex-Artikel 7 EUV)
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN (Vertrag über die Europäische Union)
(ex-Artikel 43 EGV)
DAS NIEDERLASSUNGSRECHT (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
(ex-Artikel 88 EGV)
STAATLICHE BEIHILFEN (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
(ex-Artikel 226 EGV)
DER GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION (Vertrag über die Arbeitsweise der …
DER GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION (Vertrag über die Arbeitsweise der …
(ex-Artikel 309 EGV)
ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)