Bundesverfassungsgericht
Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung bei ehemaligem Bundestagsabgeordneten sowie Beschlagnahme von E-Mails und weiteren Daten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Rüge einer Verletzung von Art 46 Abs 2 GG iVm Art 38 Abs 1 S 2 GG wegen Subsidiarität unzulässig - iÜ keine Grundrechtsverletzung
Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen
Öffentliche Klage (Strafprozeßordnung)
Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
Straftaten im Amt (Strafgesetzbuch)