Bundesgerichtshof
Strafverfahren wegen verbotener Marktmanipulation: Bestimmung des erlangten Etwas bei Einflussnahme auf Aktienpreise; Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus einer Telekommunikationsüberwachung unter Einschluss beim Provider gespeicherter, gesendeter E-Mails
Landgericht Osnabrück
Kein Anfangsverdacht einer Straftat nach § 201 StGB beim Filmen von Polizeibeamten im öffentlichen Verkehrsraum, soweit eine faktische Öffentlichkeit besteht.
Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken
Ermittlungsmaßnahmen (Strafprozeßordnung)
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