§ 23 ZHG

Alle entgegenstehenden Vorschriften, insbesondere die §§ 29, 40, 53, 54 und 147 der Gewerbeordnung treten insoweit außer Kraft, als sie sich auf Zahnärzte und Dentisten beziehen.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 18. April 2024 03:06

G. zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 19.5.2020 I 1018
G. Neugefasst durch Bek. v. 16.4.1987 I 1225;

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