§ 17 ZHG

Das Bundesministerium für Gesundheit erlässt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung von § 8 Abs. 1 erforderlichen Bestimmungen.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 25. April 2024 03:06

G. zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 19.5.2020 I 1018
G. Neugefasst durch Bek. v. 16.4.1987 I 1225;

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