§ 13 WpHG

Sofortiger Vollzug

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 6 Absatz 1 bis 13 und den §§ 7 bis 10a und 54 Absatz 1 einschließlich der Androhung und der Festsetzung von Zwangsmitteln haben keine aufschiebende Wirkung.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 22. Juni 2025 01:52

G. zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 28.2.2025 I Nr. 69
G. Neugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2708;


Alte Fassungen (a.F.) zu § 13 WpHG:
Fassung bis Synopse Archiv
29.12.2024 Synopse Alte Version laden.
09.11.2021 Synopse Alte Version laden.

Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.

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