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(+++ Textnachweis ab:  1. 2.2006 +++)

Das G wurde als Art. 1 d. G v. 12.8.2005 I 2354 (VwZRNovG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 dieses G am 1.2.2006 in Kraft.
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