§ 64 VwVfG

Form des Antrags

Setzt das förmliche Verwaltungsverfahren einen Antrag voraus, so ist er schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu stellen.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 19. April 2024 02:28

G. zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 4.12.2023 I Nr. 344
G. Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2003 I 102;

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