Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in den Ländern die Verwaltungsgerichte und je ein Oberverwaltungsgericht, im Bund das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig.
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 19 G v. 8.10.2023 I Nr. 272
G. Neugefasst durch Bek. v. 19.3.1991 I 686;
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