§ 115 VwGO

§§ 113 und 114 gelten entsprechend, wenn nach § 79 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 der Widerspruchsbescheid Gegenstand der Anfechtungsklage ist.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2024 00:27

G. zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 15.7.2024 I Nr. 237
G. Neugefasst durch Bek. v. 19.3.1991 I 686;

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