Träger der Verbraucherschlichtungsstelle muss ein eingetragener Verein sein. Für den Betrieb der Verbraucherschlichtungsstelle muss ein vom Haushalt des Trägers getrennter, zweckgebundener und ausreichender Haushalt zur Verfügung stehen, wenn der Träger
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 8.10.2023 I Nr. 272
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