Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen | VerpackG | Abschnitt 3

Abschnitt 3 | VerpackG

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(+++ Textnachweis ab: 1.1.2019 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 12, 31 Abs. 3 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 62/94 (CELEX Nr: 31994L0062)
EURL 2019/904 (CELEX Nr: 32019L0904) +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 5.7.2017 I 2234 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 3 Abs 1 Satz 1 dieses G am 1.1.2019 in Kraft getreten. §§ 24 und 35 sind gem. Art. 3 Abs 2 dieses G am 13.7.2017 in Kraft getreten.
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