VermAnlG

Gesetz über Vermögensanlagen

Inhaltsverzeichnis


Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen



Abschnitt 2

Verkaufsprospekt, Vermögensanlagen-Informationsblatt und Information der Anleger



Abschnitt 3

Rechnungslegung und Prüfung



Abschnitt 4

Sofortiger Vollzug und Bekanntmachung



Abschnitt 5

Gebühren, Straf-, Bußgeld- und Ordnungsgeldbestimmungen sowie Übergangsvorschriften


(+++ Textnachweis ab: 1.6.2012 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 2 u. 32 +++)

Das G wurde als Artikel 1 d. G v. 6.12.2011 I 2481 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 26 Abs. 3 dieses G am 1.6.2012 in Kraft getreten. § 7 Abs. 3, § 13 Abs. 6 und § 27 Abs. 2 sind gem. Art. 26 Abs. 1 am 13.12.2011 in Kraft getreten.
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