Für die Berechnung gilt Folgendes:
1Der maßgebliche Zeitraum beträgt drei Jahre. 2Er beginnt mit dem 1. Januar des vierten Jahres und endet mit Ablauf des 31. Dezember des zweiten Jahres jeweils vor dem Jahr, in dem die Neuberechnung erfolgt. 3Die Neuberechnung erfolgt auf Grundlage der Daten aus der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung für Deutschland und der Umsatzsteuerstatistik. 4Der neu berechnete Durchschnittssatz wird auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet.
Der Durchschnittssatz ergibt sich aus folgendem Berechnungsschema:
\xc2\xa0 | Vorsteuer im ma\xc3\x9fgeblichen Zeitraum aller Unternehmer, die ihre Ums\xc3\xa4tze nach Absatz 1 Nummer 3 versteuern |
x | 100 |
: | Ums\xc3\xa4tze im ma\xc3\x9fgeblichen Zeitraum aller Unternehmer, die ihre Ums\xc3\xa4tze nach Absatz 1 Nummer 3 versteuern |
= | Durchschnittssatz in Prozent |
\xc2\xa0 | Vorsteuer aller Unternehmer, die ihre Ums\xc3\xa4tze nach Absatz 1 Nummer 3 versteuern, und der regelbesteuerten Landwirte jeweils im ma\xc3\x9fgeblichen Zeitraum |
./. | Vorsteuer der regelbesteuerten Landwirte im ma\xc3\x9fgeblichen Zeitraum |
= | Vorsteuer im ma\xc3\x9fgeblichen Zeitraum aller Unternehmer, die ihre Ums\xc3\xa4tze nach Absatz 1 Nummer 3 versteuern |
\xc2\xa0 | Produktionswert der Landwirtschaft |
./. | innerbetrieblich verbrauchte und erzeugte Futtermittel |
+ | Verk\xc3\xa4ufe von lebenden Tieren an andere landwirtschaftliche Betriebe |
+ | Verk\xc3\xa4ufe von gebrauchten Anlageg\xc3\xbctern an andere landwirtschaftliche Betriebe |
./. | Ums\xc3\xa4tze der regelbesteuerten Landwirte |
= | Ums\xc3\xa4tze im ma\xc3\x9fgeblichen Zeitraum aller Unternehmer, die ihre Ums\xc3\xa4tze nach Absatz 1 Nummer 3 versteuern |
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