Die §§ 32, 32a, 32d bis 32f und 38 Absatz 4 finden zwingend Anwendung
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 23.6.2021 I 1858
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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06.06.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
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