§ 1 UrhG

Allgemeines

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2025 00:41

G. Zuletzt geändert durch Art. 28 G v. 23.10.2024 I Nr. 323

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