§ 1 UrhG

Allgemeines

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 10. September 2024 00:29

G. Zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 23.6.2021 I 1858

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