Bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Tarifregister geführt, in das der Abschluß, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 20.5.2020 I 1055
G. Neugefasst durch Bek. v. 25. 8.1969 I 1323;
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