Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten | TDDDG | Kapitel 2

Kapitel 2 | TDDDG

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(+++ Textnachweis ab: 1.12.2021 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 58/2002 (CELEX Nr: 32002L0058) +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 23.6.2021 I 1982 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 14 Abs. 1 dieses G am 1.12.2021 in Kraft getreten.
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