Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 12.7.2021 I 3091
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