Die Vorschriften des § 7 gelten nicht,
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 21.11.2023 I Nr. 315
G. Neugefasst durch Bek. v. 5.3.2003 I 310, 919;
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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30.07.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
16.07.2020 | Synopse |
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