Ist in dem Urteil die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66a Absatz 1 oder 2 des Strafgesetzbuches vorbehalten, so belehrt der Vorsitzende den Angeklagten über die Bedeutung des Vorbehalts sowie über den Zeitraum, auf den sich der Vorbehalt erstreckt.
Standangaben Gesetz
Zuletzt aktualisiert: 27. Januar 2021 01:19
G. zuletzt geändert durch Art. 49 G v. 21.12.2020 I 3096
G. Neugefasst durch Bek. v. 7.4.1987 I 1074, 1319;
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