§ 19 StPO

Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit

Bundesrepublik Deutschland

Haben mehrere Gerichte, von denen eines das zuständige ist, durch Entscheidungen, die nicht mehr anfechtbar sind, ihre Unzuständigkeit ausgesprochen, so bezeichnet das gemeinschaftliche obere Gericht das zuständige Gericht.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 13. Oktober 2024 00:23

G. zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 30.7.2024 I Nr. 255
G. Neugefasst durch Bek. v. 7.4.1987 I 1074, 1319;

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