Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.12.2022 I 2146
G. Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;
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