§ 155 StGB

Eidesgleiche Bekräftigungen

Dem Eid stehen gleich

1.
die den Eid ersetzende Bekräftigung,
2.
die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 14. Oktober 2024 00:20

G. zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 30.7.2024 I Nr. 255
G. Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

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