Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d
Standangaben Gesetz
Zuletzt aktualisiert: 8. August 2022 02:21
G. zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.7.2022 I 1082
G. Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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30.06.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
06.04.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
31.12.2020 | Synopse |
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