(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
(6) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 bis 5 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).
(7) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 6, ist der Versuch strafbar.
(8) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 6 und 7, sowie in den Fällen der Absätze 3 bis 5 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 30.7.2024 I Nr. 255
G. Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;
Fassung bis | Synopse | Archiv |
---|---|---|
08.12.2022 | Synopse | Alte Version laden. |
07.10.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
31.12.2020 | Synopse |
Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.
FUSSBALL VEREINE ÖFFENTLICHES RECHT PARTEIEN POLITIK WAHLEN GESETZGEBUNG POLIZEI- UND ORDNUNGSRECHT STRAFRECHT STRASSENVERKEHR OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN URHEBER- UND MEDIENRECHT EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ PROMINENTE ARBEITSRECHT DISKRIMINIERUNG SPORT BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) VERWALTUNGSRECHT STAATSRECHT UND STAATSORGANISATIONSRECHT POLITIKER RECHTSSTAAT FACEBOOK VERWALTUNGSGERICHT BERLIN LANDGERICHT FRANKFURT AM MAIN MEDIEN ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND (AFD) BELEIDIGUNG RASSISMUS EUROPAWAHL IMMUNITÄT STRAFTATEN WERBUNG HASS-POSTS POLIZEI HOMOSEXUALITÄT ASYL- UND AUSLÄNDERRECHT FLÜCHTLINGE RELIGION MEINUNGSFREIHEIT REVISION (STRAFRECHT) SEX INDIVIDUAL-ARBEITSRECHT INTERNET JOURNALISMUS MENSCHENWÜRDE OBERLANDESGERICHT KÖLN RUNDFUNK RECHTSGESCHICHTE HASSVERBRECHEN KIRCHE GRUNDRECHTE BUNDESVERWALTUNGSGERICHT (BVERWG) GERICHTE KÜNDIGUNG RECHTSEXTREMISMUS PERSÖNLICHKEITSRECHT FERNSEHEN JUSTIZ REFORM ABSCHIEBUNG DIGITALISIERUNG STRAFVERFAHREN RUSSLAND SOCIAL MEDIA SOZIALE MEDIEN INTERNET-KRIMINALITÄT TERRORISMUS ERMITTLUNGSVERFAHREN EXTREMISMUS NATIONALSOZIALISMUS DEMONSTRATIONEN VÖLKERRECHT ISRAEL OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG REICHSBÜRGER NETZWERKDURCHSETZUNGSGESETZ GELDWÄSCHE NPD VÖLKERSTRAFRECHT SATIRE ANKLAGE DEMOKRATIEPRINZIP VERSAMMLUNGEN ANZEIGE YOUTUBE FEUERWEHR VOLKSVERHETZUNG ISLAM VEREINSVERBOT NSU KIRCHENRECHT SACHBESCHÄDIGUNG AMTSGERICHT BERLIN-TIERGARTEN LANDGERICHT HALLE EHRENAMT ISLAMKRITIK OBERVERWALTUNGSGERICHT BREMEN HUMOR STALKING CORONAVIRUS STRAFZUMESSUNG BAYERISCHES OBERSTES LANDESGERICHT (BAYOBLG) INTERVIEW THOMAS FISCHER IMPFPFLICHT UKRAINE-KRIEG KLIMASCHUTZ KLIMAPROTESTE AFD LANDGERICHT MÜHLHAUSEN AMTSGERICHT WÜRZBURG ANTISEMITISMUS GAZA LANDGERICHT BERLIN I Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Lesezeichen: CTRL+D