Restrukturierungsplan
Gestaltung von Rechtsverhältnissen
Anforderungen an den Restrukturierungsplan
Planabstimmung
Planangebot und Planannahme
Stimmrecht und erforderliche Mehrheiten
Stabilisierungs- und Restrukturierungsinstrumente
Allgemeine Bestimmungen
Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens; Verfahren
Restrukturierungsrecht
Gerichtliche Planabstimmung
Vorprüfung
Stabilisierung
Planbestätigung
Bestätigungsverfahren
Wirkungen des bestätigten Plans; Überwachung der Planerfüllung
Restrukturierungsbeauftragter
Bestellung von Amts wegen
Bestellung auf Antrag
Vergütung
Öffentliche Restrukturierungssachen
Anfechtungs- und Haftungsrecht
Arbeitnehmerbeteiligung; Gläubigerbeirat
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2021 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 22.12.2020 I 3256 vom Bundestag. Es ist gem. Art. 25 Abs. 1 dieses G am 1.1.2021 in Kraft getreten. Die §§ 84 bis 88 treten gem. Art. 25 Abs. 3 Nr. 1 dieses G am 17.7.2022 in Kraft.