1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz macht eine Checkliste für Restrukturierungspläne bekannt, welche an die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen angepasst ist. 2Die Checkliste wird auf der Internetseite www.bmjv.bund.de veröffentlicht.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 34 Abs. 14 G v. 22.12.2023 I Nr. 411
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