Die Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 22.3.2024 I Nr. 104
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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26.06.2024 | Synopse | Alte Version laden. |
08.04.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
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