Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - | SGB X | Drittes Kapitel

Drittes Kapitel | SGB X

Suche (STR+Shift)

Erster Abschnitt

Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten

Erster Titel

Allgemeine Vorschriften

§ 86 SGB X
Zusammenarbeit

Zweiter Titel

Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander

§ 87 SGB X
Beschleunigung der Zusammenarbeit
§ 88 SGB X
Auftrag
§ 89 SGB X
Ausführung des Auftrags
§ 90 SGB X
Anträge und Widerspruch beim Auftrag
§ 91 SGB X
Erstattung von Aufwendungen
§ 92 SGB X
Kündigung des Auftrags
§ 93 SGB X
Gesetzlicher Auftrag
§ 94 SGB X
Arbeitsgemeinschaften
§ 95 SGB X
Zusammenarbeit bei Planung und Forschung
§ 96 SGB X
Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen

Dritter Titel

Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten

§ 97 SGB X
Durchführung von Aufgaben durch Dritte
§ 98 SGB X
Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 99 SGB X
Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen
§ 100 SGB X
Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs
§ 101 SGB X
Auskunftspflicht der Leistungsträger
§ 101a SGB X
Mitteilungen der Meldebehörden

Zweiter Abschnitt

Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander

§ 102 SGB X
Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers
§ 103 SGB X
Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist
§ 104 SGB X
Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers
§ 105 SGB X
Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers
§ 106 SGB X
Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten
§ 107 SGB X
Erfüllung
§ 108 SGB X
Erstattung in Geld, Verzinsung
§ 109 SGB X
Verwaltungskosten und Auslagen
§ 110 SGB X
Pauschalierung
§ 111 SGB X
Ausschlussfrist
§ 112 SGB X
Rückerstattung
§ 113 SGB X
Verjährung
§ 114 SGB X
Rechtsweg

Dritter Abschnitt

Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte

§ 115 SGB X
Ansprüche gegen den Arbeitgeber
§ 116 SGB X
Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige
§ 117 SGB X
Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger
§ 118 SGB X
Bindung der Gerichte
§ 119 SGB X
Übergang von Beitragsansprüchen
(+++ Textnachweis ab: 1.7.1983 +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 94 vgl. § 20b SGB 5 u. § 5 SGB 11 +++)
(+++ Zur Nichtanwendung d. §§ 24, 45, 48 vgl. § 108 Abs. 2 Satz 3 SGB 6 +++)
(+++ Zur Nichtanwendung d. § 45 Abs. 2 vgl. § 44a SGB 12 F. ab 22.12.2016 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109
Nr. 3 Buchst. d DBuchst. bb G v. 8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++)

Überschrift: IdF d. Art. 10 Nr. 1 G v. 21.12.2000 I 1983 mWv 1.1.2001
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.