SGB X

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

Inhaltsverzeichnis


Erstes Kapitel

Verwaltungsverfahren


Zweiter Abschnitt

Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren

Dritter Abschnitt

Verwaltungsakt

Dritter Titel

Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes


Zweites Kapitel

Schutz der Sozialdaten


Zweiter Abschnitt

Verarbeitung von Sozialdaten

§ 67a SGB X
Erhebung von Sozialdaten
§ 67b SGB X
Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten
§ 67c SGB X
Zweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken
§ 67d SGB X
Übermittlungsgrundsätze
§ 67e SGB X
Erhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung
§ 67f SGB X
Erhebung und Übermittlung von Sozialdaten zur Nachweiserbringung
§ 68 SGB X
Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr
§ 69 SGB X
Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben
§ 70 SGB X
Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
§ 71 SGB X
Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse
§ 72 SGB X
Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit
§ 73 SGB X
Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens
§ 74 SGB X
Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich
§ 74a SGB X
Übermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren
§ 75 SGB X
Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung
§ 76 SGB X
Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten
§ 77 SGB X
Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen
§ 77a SGB X
Grenzüberschreitende Nachweisabrufe
§ 78 SGB X
Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden

Drittes Kapitel

Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten


Erster Abschnitt

Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten


Viertes Kapitel

Übergangs- und Schlussvorschriften


SGB X: Änderungen

Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:

Synopsen SGB X
(+++ Textnachweis ab: 1.7.1983 +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 94 vgl. § 20b SGB 5 u. § 5 SGB 11 +++)
(+++ Zur Nichtanwendung d. §§ 24, 45, 48 vgl. § 108 Abs. 2 Satz 3 SGB 6 +++)
(+++ Zur Nichtanwendung d. § 45 Abs. 2 vgl. § 44a SGB 12 F. ab 22.12.2016 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109
Nr. 3 Buchst. d DBuchst. bb G v. 8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++)

Überschrift: IdF d. Art. 10 Nr. 1 G v. 21.12.2000 I 1983 mWv 1.1.2001
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