1Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. 2Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 21.12.2022 I 2824; 2023 I Nr. 19
G. Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022;
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